Artikel 44
Kapitel IX, SCHLUSSBESTIMMUNGEN (Artikel 40 - Artikel 46)
Artikel 44
Aufhebung
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 wird mit Wirkung vom 18. Oktober 2024 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die durch die vorliegende Richtlinie aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.