Artikel 45
Kapitel IX, SCHLUSSBESTIMMUNGEN (Artikel 40 - Artikel 46)
Artikel 45
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Kapitel IX, SCHLUSSBESTIMMUNGEN (Artikel 40 - Artikel 46)
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.