Verordnung 725/2004
Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
Ziel
Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt.
Wichtige Punkte
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen.
Verweis in NIS2
Diese Verordnung wird in NIS2 erwähnt, um die Cybersicherheit in der maritimen Infrastruktur zu gewährleisten, einschließlich Definitionen und Sicherheitsanforderungen für Schiffsbetriebe und Häfen. Link zur Verordnung