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Verordnung 725/2004

Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

Ziel

Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt.

Wichtige Punkte

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen.

Verweis in NIS2

Diese Verordnung wird in NIS2 erwähnt, um die Cybersicherheit in der maritimen Infrastruktur zu gewährleisten, einschließlich Definitionen und Sicherheitsanforderungen für Schiffsbetriebe und Häfen. Link zur Verordnung

Link zur Verordnung