Verordnung 2018/1139
Gemeinsame Regeln im Bereich der Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur für die Flugsicherheit
Ziel
Festlegung gemeinsamer Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt.
Wichtige Punkte
Sicherheitsanforderungen für Flugzeuge, Flughäfen und Flugsicherungsdienste.
Verweis in NIS2
Diese Verordnung wird in NIS2 erwähnt, um die Cybersicherheit in der Luftfahrt zu gewährleisten, einschließlich Definitionen und Anforderungen für Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt. Link zur Verordnung