Zum Inhalt springen

Verordnung 2018/1139

Gemeinsame Regeln im Bereich der Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur für die Flugsicherheit

Ziel

Festlegung gemeinsamer Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt.

Wichtige Punkte

Sicherheitsanforderungen für Flugzeuge, Flughäfen und Flugsicherungsdienste.

Verweis in NIS2

Diese Verordnung wird in NIS2 erwähnt, um die Cybersicherheit in der Luftfahrt zu gewährleisten, einschließlich Definitionen und Anforderungen für Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt. Link zur Verordnung

Link zur Verordnung